Der Makleralleinauftrag

Viele Köche verderben den Brei!!!

Mein Tipp: Erteilen Sie einem seriösen und leistungsfähigen Makler einen Alleinauftrag!

Warum Alleinauftrag?

  • Der Makler ist verpflichtet für die Laufzeit des Vertrages, sich intensiv um den gewünschten Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie zu bemühen.
  • Der Makler führt auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durch. Dabei setzt er moderne Kommunikationskanäle ein (z. B. Internetportale).
  • Der seriöse Makler verfügt über ein fundiertes Fachwissen, er kennt den Markt, er pflegt gute Verbindungen zu den Behörden und Kreditinstituten und weiß über die Abwicklung eines Immobiliengeschäfts bestens Bescheid.

Der Auftraggeber verzichtet darauf, andere Makler oder Dritte mit dem Verkauf der Immobilie zu beauftragen.

 

Probleme bei einem allgemeinen Maklerauftrag:

Abgesehen davon, dass seriöse Makler ausschließlich Alleinaufträge mit dem Kunden abschließen, sollten Sie aus folgenden Gründen nicht mehr als einen Makler einschalten:

  • Hat der Makler einen allgemeinen Auftrag, dann lässt er das Objekt in seiner Angebotspalette mitlaufen und hofft darauf, dass sich zufällig ein Interessent meldet. Sie wollen doch nicht den Verkauf Ihres Objektes dem Zufall überlassen?
  • Beauftragen Sie mehrere Makler gleichzeitig, riskiert der potentielle Käufer, mehrmals die volle Provision zahlen zu müssen. Dies kann zum Scheitern des Kaufvertrages führen.
  • Immobilien, die gleichzeitig von mehreren Maklern, im selben Medium - oft mit unterschiedlichen Preisen - angeboten werden, machen die Interessenten misstrauisch. Oft denken sie dann: „Mit dem Objekt ist vielleicht was faul.“

Nur beim Alleinauftrag steht Ihnen meine volle Maklerleistung zu!

 

Gerne stelle ich Ihnen für den Verkauf Ihres Objektes ein Gesamtkonzept vor. Das Konzept beginnt mit der Bewertung Ihres Objektes und erstreckt sich über die Marktanalyse, die Zielgruppenanalyse, die Auswahl der geeigneten Medien, die Interessentenfokussierung, einem Finanzierungskonzept für den Käufer und endet mit der Schüsselübergabe mit Protokoll.